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Herbert Gantschacher kritisiert die mangelnde Professionalität der Medien im Umgang mit Falschinformation

Fünf Seiten "Fake News" in Kärntens größter Tageszeitung

04.06.2024
"Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen von Schülerinnen und Schülern nicht mitgebracht werden"

Die Kleine Zeitung verbreitet Ausgabe vom 24. Mai 2024 fünf Seiten "Fake News", um ein Modewort aus der rechtsextremen Bewegung des Trumpissmus zu verwenden. Auf der Titelseite findet sich rechts unten die Schlagzeile "ÖSTERREICH Die russische Armee setzt im Ukrainekrieg auch Waffen aus Kärnten ein" und verweist dann auf den Bericht auf den Seiten 12/13. Doch die Suche nach diesem Bericht ist vergeblich, denn dort findet sich dort die Schlagzeile zum Bericht "Ein Kind verhungert nicht einfach". Die geschätzte Leserinnen und Leser werden den Bericht zum hochaktuellen Thema der Verwendung von österreichischen Waffen auf der russischen Seite im Konflikt in Osteuropa sowohl in der gedruckten als auch in der Online-Ausgabe nicht finden. Es gibt ihn einfach nicht. Hat da vielleicht jemand versucht, unbemerkt einen kritischen Text aus der Zeitung verschwinden zu lassen, dieser Eindruck entsteht, ebenso der Eindruck, dass der verantwortliche leitende Redakteur für die Schlussredaktion den Inhalt der Zeitung nicht mehr überprüft hat. In diesem Fall sei der mangelnden Professionalität des Schlussredakteurs zu danken, denn nur so ist dieser offensichtliche Akt der Selbstzensur zu verstehen, also öffentlich geworden. Und dann produziert die Zeitung mit der Titelgeschichte zum Thema "Social Media als Suchtgefahr" die nächsten "Fake News" mit der Forderung "Handys raus aus Schulen" und verweist dabei auf den Bericht auf den Seiten 36/37. Nun gibt es mit geltenden Schulordnung laut Gesetz veröffentlich als BGBl. Nr. 373 im Jahr 1974 bereits die Anordnung, dass "Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, von Schülerinnen und Schülern nicht mitgebracht werden" dürfen. Zudem kann der Schulgemeinschaftsausschuss laut Schulunterrichtsgesetz (BGBl. Nr. 472/1986) eine Hausordnung erlassen, die den Gebrauch von Mobiltelefonen an Schulen regelt. An Kärntens Schulen werden Mobiltelefone im Unterricht verwendet, wenn sie Unterrichtsgegenstand sind. Ansonsten werden sie in der Unterrichtszeit an sicherer Stelle verwahrt und dürfen erst danach wieder verwendet werden.

Herbert Gantschacher ist Autor, Regisseur und Produzent